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Bildungsurlaub

Unsere VHS-Akademie ist als Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetzt anerkannt. Teilnehmende mit Arbeitsstelle in Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen können damit Bildungszeit (Bildungsurlaub) bei ihren Arbeitgeber:innen für die Teilnahme an unseren Tagungen beantragen.

Weitere Informationen Baden-Württemberg: Seite der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.

Weitere Informationen Nordrhein-Westfalen: Broschüre zum Bildungsurlaub NRW

Die Freistaaten Sachsen und Bayern gewähren keinen Bildungsurlaub. In allen anderen Bundesländern ist die Anerkennung abhängig von der jeweiligen Veranstaltung. Sprechen Sie uns bei Interesse bitte mindestens 3 Monate vorher an, sodass wir eine Beantragung bei Möglichkeit initiieren können.