Bildungsurlaub

Unsere VHS-Akademie ist als Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz anerkannt. Teilnehmende mit Arbeitsstelle in Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen können damit Bildungszeit (Bildungsurlaub) bei ihren Arbeitgeber:innen für die Teilnahme an unseren Tagungen beantragen.

Weitere Informationen Baden-Württemberg: Seite der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.

Weitere Informationen Nordrhein-Westfalen: Broschüre zum Bildungsurlaub NRW

Bitte prüfen Sie bei Interesse selbstständig, ob Ihre Teilnahme an einem Kurs aus unserem Programm für Sie als Bildungsurlaub anerkannt wird. Jedes Bundesland hat dazu unterschiedliche Regelungen, daher ist es davon abhängig, in welchem Bundesland Sie arbeiten und ob der ins Auge gefasste Kurs von der zuständigen Stelle in Ihrem Fall als berufliche Weiterbildung gewertet wird. Wir sind leider nicht in der Lage darüber pauschal Auskunft zu erteilen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bildungsurlaub.de.

Die Freistaaten Sachsen und Bayern gewähren keinen Bildungsurlaub.

In allen anderen Bundesländern abgesehen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen  muss für die Anerkennung von Bildungsurlaub jeweils die einzelne Veranstaltung von uns zertifiziert werden. Sollten Sie eine Aussicht auf Anerkennung bei Ihrem Arbeitgeber haben, sprechen Sie uns bitte mindestens 3 Monate vorher an, sodass wir eine Zertifizierung der Veranstaltung bei Möglichkeit initiieren können.